2023-01

AGB

Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Geschäftsbedingungen ein. Die Bestimmungen gelten für sämtliche Leistungen, die Format17 im Zusammenhang mit der Offerte/Vertrag erbringt.

Offerten

Die Offerte ist, wenn nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Nach Ablauf ist Format17 nicht mehr an diese gebunden. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter.

Vertragsgegenstand

Der genaue Umfang und Inhalt des Auftragsverhältnisses und der Leis-tungen ergeben sich aus der Offerte/Vertrag.

Leistungen

Format17 erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und wahrt dabei die Interessen der Kundin / des Kunden (nachfolgend der Kunde).

Mängelrüge

Die von Format17 gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Eine allfällige Beanstandung hat innert 10 Tagen nach Empfang zu erfolgen, anderenfalls gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten, rechtzeitigen Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung. Kontrollabzüge und dergleichen sind vom Besteller auf Fehler zu prüfen und Format17 mit einem «Gut zur Produktion» bzw. einer Korrekturanweisung zurückzugeben. Format17 haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. 

Lieferzeit

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen wie vereinbart bei Format17 eintreffen. Überschreitungen des Liefertermins, für welche Format17 kein Verschulden trifft, berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten und Format17 für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Vorlagen

Text und Bildvorlagen werden vom Kunden in nutzbarer, digitaler Form geliefert. Jegliches digitalisieren und scannen wird separat nach Stundenaufwand verrechnet.

Geistiges Eigentum

Der Kunde anerkennt das Immaterialgüterrecht von -Format17. Sämtliche Urheberrechte an Leistungen, welche Format17 im Rahmen des Auftrags erbringt, bleiben Format17 vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Gestaltungsvorschläge sowie grafische Arbeiten, Fotos, Filme, Markensignete, Programmierungen. Die von Format17 geschaffenen Werke werden dem Kunden im Sinne einer Lizenz zum Eigengebrauch und zur kommerziellen Nutzung überlassen. Dem Kunden steht kein Anspruch auf Übermittlung von Ausgangsdateien (Original- bzw. Rohdateien) zu. Die Werke dürfen ohne Zustimmung von Format17 nicht kopiert, bearbeitet oder verändert werden. 

Kündigung

Bei Kündigung des Vertrages bleiben die geleisteten Zahlungen vollumfänglich bei Format17. Darüber hinaus hat der Kunde Format17 das ausstehende Honorar gemäss dem Fortschreiten der Auftrags zu vergüten.

Honorar/Abrechnung

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten von Zusatzleistungen. Zusatz- und Nebenleistungen werden separat nach Aufwand abgerechnet. Grundsätzlicher Zahlungsmodus: 40% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung (Zahlungsfrist 14 Tage), 60% bei Auftragserfüllung (Zahlungsfrist 14 Tage) gemäss Offerte/Vertrag. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Format17 durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 40.– pro Mahnung.

Fremdkosten

Fremdkosten wie Übersetzungen, Foto- und Filmlizenzen, Material, Spezial-Tools und Server-Kosten sind nicht inbegriffen. Für Fremdkosten, welche durch Format17 im Voraus bezahlt werden (Produktions-kosten, Drucksachen, Miete etc.) kann eine Kommission von 10% des Rechnungsbetrages (Fremdrechnung) verrechnet werden.

Geschäftsgeheimnisse

Die Parteien garantieren, sämtliche Informationen, Angaben und Unterlagen, welche nicht allgemein zugänglich sind, absolut vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt der Gerichtsstand in Zürich.